
Dass man im eCommerce immer auf Trab sein muss, weiß natürlich auch der Laufschuh-Hersteller Asics. Auf dessen Fersen hat sich nun das Bundeskartellamt geheftet – genauer gesagt auf das Verbot, das Asics im Sinne des Vertriebs seiner Produkte auf Online-Marktplätzen wie eben Ebay und Amazon und Preis-Suchmaschinen ausgesprochen hat und damit den Wettbewerb stark einschränkt. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) begrüßte in Person seines Präsidenten Oliver Prothmann die Entscheidung der Kartellhüter, auch im Sinne der Initiative Choice in eCommerce, dessen Gründer er ist. “Vertriebsverbote [...] schaden insbesondere den kleinen Händlern massiv“, bemerkte der BVOH-Präsident in einer aktuellen Pressemeldung.
Bundeskartellamt-Kritik mit Signalwirkung
Die Kritik des Bundeskartellamtes an den Vertriebsbarrieren von Asics, dessen selektives Vertriebssystem schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen darstellt, könne die Aufhebung von Handelsbeschränkungen, wie sie auch Mammut aktuell durchzusetzen versucht, forcieren, so auch die Hoffnung des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. Folgerichtig rät BVOH-Präsident Oliver Prothmann … “den Herstellern, die den Internetvertrieb beschränken, die rote Karte zu zeigen – so wie es das Kartellamt heute getan hat.“ Die Zukunft wird zeigen, inwieweit die von den Kartellhütern als unzulässige Kernbeschränkungen angemahnten pauschalen Verbote weitere Wellen des Widerstandes schlagen werden.